A G B 4.7. Haben Sie mehrere Leistungen im Bau- steinsystem zusammengestellt (z.B. Nurfl ug und Hotel), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und zu addieren. 4.8. Etwaige abweichende Angaben beim ein- zelnen Angebot sind bitte zu beachten. Insbe- sondere für Gruppenreisen gelten besondere Konditionen. 4.9. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abfl ughafen oder Abreiseort einfi ndet oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedo- kumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa nicht angetreten wird. 5.UMBUCHUNGEN 5.1. Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch auf Änderungen insbesondere hin- sichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Soll auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung – so- fern möglich – vorgenommen werden, so ent- stehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe be- rechnen, wie sie sich im Umbuchungszeit- punkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Sofern es sich insoweit nicht um eine Um- buchung handelt, die nur geringfügigen Be- arbeitungsaufwand verursacht, berechnen wir zudem ein aufwandabhängiges Bearbeitungs- entgelt, über dessen Höhe wir Sie vor der konkreten Umbuchung informieren. Es bleibt Ihnen insoweit der Nachweis gestattet, die uns zustehende Entschädigung sei wesentlich niedriger als das geforderte Bearbeitungsent- gelt. Vorstehende Regelungen gelten nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir Ihnen keine, unzureichende oder falsche vor- vertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. 5.2. Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651e BGB von uns durch Mitteilung auf einem dau- erhaften Datenträger zu verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pfl ichten aus dem Reisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 6. NICHTINANSPRUCH GENOMMENELEISTUNG Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu de- ren vertragsgemäßer Erbringung wir bereit und in der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies gilt nicht, soweit sol- che Gründe Sie nach den gesetzlichen Be- stimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Wir werden uns um Erstattung der er- sparten Aufwendungen durch die Leistungs- träger bemühen. Diese Verpfl ichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwen- dungen handelt. 7. RÜCKTRITTWEGENNICHTER REICHENS DERMINDESTTEILNEHMER ZAHL 7.1. Wir können bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteil- nehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn auf die Mindestteilnehmerzahl in der Reiseausschreibung hingewiesen und diese Zahl sowie vorbezeichneter Zeitpunkt, bis zu welchem Ihnen vor dem vertraglich vereinbar- ten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zu- gegangen sein muss, in der Reisebestätigung angegeben wurden. In jedem Fall sind wir verpfl ichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ih- nen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindest- teilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten. 7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erstatten wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Ihre Zahlungen auf den Reisepreis zurück. 8. KÜNDIGUNGAUSVERHALTENS BEDINGTENGRÜNDEN Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursäch- lich auf einer Verletzung unserer eigenen Informationspfl ichten beruht. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reise- preis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in An- spruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträ- gern ggf. erstatteten Beträge. 9. RÜCKTRITTVOMREISEVERTRAG AUFGRUNDUNVERMEIDBARER, AUSSERGEWÖHNLICHERUMSTÄNDE Insoweit wird – auszugsweise – auf die ge- setzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: „§ 651h Rücktritt vor Reisebeginn (1) Vor Reisebeginn kann der Reisende je- derzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den ver- einbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädi- gung verlangen. […] (3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung ver- langen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestim- mungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außerge- wöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. (4) Der Reiseveranstalter kann vor Reise- beginn in den folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten: 1. […] 2. der Reiseveranstalter ist aufgrund unver- meidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüg- lich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. (5) Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reiseprei- ses verpfl ichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.“ 10. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DESREISENDEN 10.1. Reiseunterlagen: Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, recht- zeitig, sollten Sie die erforderlichen Reise- unterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben. 10.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen: Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vor- rangigen Leistungspfl icht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpfl ichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell ent- stehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, stehen Ihnen weder Minderungs- ansprüche nach § 651m BGB noch Scha- densersatzansprüche nach § 651n BGB zu. Sie sind verpfl ichtet, Ihre Mängelanzeige un- verzüglich unserem örtlichen Vertreter zur Kenntnis zu geben. Ist ein örtlicher Vertreter nicht vorhanden und vertraglich nicht ge- schuldet, sind uns etwaige Reisemängel unter den unten angegebenen Kontaktdaten oder der mitgeteilten Kontaktstelle zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit unseres örtlichen Vertreters bzw. unserer örtlichen Kontaktstelle wird in der Reisebestätigung und/oder den Reiseunterlagen unterrich- tet. Geben Sie bitte in jedem Fall die in den Reiseunterlagen genannte Vorgangs-/Reise- nummer, das Reiseziel und die Reisedaten an. Sie können jedoch die Mängelanzeige auch Ihrem Reisevermittler, über den Sie die Reise- leistungen gebucht haben, zur Kenntnis brin- gen. Unser örtlicher Vertreter ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzu- erkennen. 10.3. Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleis- tung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder wenn eine sofortige Abhilfe notwendig ist. -beschädigung und luftverkehrsrechtlichen 10.4. Gepäckbeschädigung und Gepäck- verspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen a) Wir weisen darauf hin, dass Gepäck- verlust, -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den Bestimmun- gen von Ihnen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Flugge- sellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadens- anzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Scha- densanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten. b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädi- gung oder die Fehlleitung von Reisegepäck uns, unserem örtlichen Vertreter bzw. unserer Kontaktstelle oder dem Reisevermittler un- verzüglich anzuzeigen. 11.BESCHRÄNKUNGDERHAFTUNG 11.1. Unsere vertragliche Haftung für Schä- den, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicher- weise darüber hinaus gehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschrif- ten bleiben von der Beschränkung unberührt. 11.2. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammen- hang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausfl üge, Sportveranstaltungen, Theaterbesu- che, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reise- bestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Pauschalreise sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Wir haften jedoch, wenn und soweit für Ihren Schaden die Verletzung unserer Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspfl ichten ursächlich war. 12. GELTENDMACHUNGVON ANSPRÜCHEN:ADRESSAT, INFORMATIONÜBER VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG 12.1. Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB haben Sie uns gegenüber geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler ge- bucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen. 12.2. Wir weisen darauf hin, dass wir nicht Verbraucherstreit- an einer beilegung für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die eu- ropäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin. teilnehmen. Wir weisen freiwilligen 13. VERJÄHRUNGBEI BUCHUNGVON EINZELNEN REISELEISTUNGEN Schadensersatzansprüche Etwaige uns gegenüber verjähren im Falle der Buchung einzelner Reiseleistungen nach der gesetz- lichen Regelverjährungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB. Im Übrigen verjähren Ansprüche uns gegenüber in einem Jahr ab dem gesetz- lichen Verjährungsbeginn. 14. INFORMATIONSPFLICHTEN ÜBERDIEIDENTITÄTDES AUSFÜHRENDENLUFTFAHRT UNTERNEHMENS Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrich- tung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpfl ichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleis- tungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpfl ichtet, Ihnen die Flug- gesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durch- führen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führen wird, werden wir Sie hiervon in Kennt- nis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel infor- mieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internet- seite abrufbar: https://transport.ec.europa. eu/transport-themes/eu-airsafety-list_de 15. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITS- VORSCHRIFTEN 15.1. Wir unterrichten Sie / den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von ge- gebenenfalls notwendigen Visa vor Vertrags- abschluss. 15.2. Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell er- forderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind aus- schließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktritts- kosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben. 15.3. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauf- tragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pfl ichten schuldhaft verletzt. 16. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 17. REISESCHUTZ (VERSICHERUNGEN) Ausgenommen der gesetzlichen Insolvenzver- sicherung, sind in den von und angebotenen Reisen keine weiteren Reiseversicherungen, insbesondere eine Reiserücktrittskosten-Ver- sicherung, im Preis enthalten. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenver- sicherung sowie weiter gehende Versicherun- gen; bitte beachten Sie die entsprechenden Angebote. Versicherungsverträge werden erst mit Zahlung der Prämie wirksam. 18.RECHTSWAHL Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns fi ndet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen von Ihnen gegen uns im Ausland für unsere Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, fi ndet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen Ihrerseits ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 19.GERICHTSSTAND 19.1. Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Ih- nen und uns gilt als Gerichtsstand Köln. Dies gilt auch für die Geltendmachung von An- sprüchen im Wege des Mahnverfahrens. Ihre Möglichkeit, Klage gegen uns auch an jedem anderen gegründeten Gerichtsstand zu erhe- ben, bleibt unberührt. 19.2. Für Klagen unsererseits gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Sie bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufl eute, juristische Personen des öffent- lichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand unser Sitz verein- bart. 19.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertrag- lich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen Ihnen und uns anzuwenden sind, etwas anderes zu Ihren Gunsten ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestim- mungen im Mitgliedstaat der EU, dem Sie angehören, für Sie günstiger sind als die entsprechenden deutschen Vorschriften. 20.DRUCKFEHLER Offensichtliche Druck- und Rechenfehler be- rechtigen uns zur Anfechtung des Reisever- trages. Alle Angaben entsprechen dem Stand September 2024. 21.REISEVERANSTALTER OLIMAR Eine Veranstaltermarke der lth – link to hotel AG Tödistrasse 51, CH-8002 Zürich Handelsregistereintragung: CHE – 109.886.718 (Handelsregisteramt des Kantons Zürich/Schweiz) S Ü D E U R O P A ² E R L E B E N ² 2 0 2 5